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Novellierung der BelWertV

Am Freitag, den 7. Oktober 2022 wurde die Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung (PÄV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Artikel 5 der PÄV betrifft die Novellierung der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Um Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen der BelWertV zu verschaffen, wurden die wichtigsten Änderungen in einem PDF unter „Gesetze, Verordnungen und Richtlinien“ im Mitgliederbereich zusammengefasst.

Die vollständige Fassung kann von Mitgliedern per E-Mail (talents@hypzert.de) bestellt werden. Diese enthält auch einen Link zur Aufzeichnung eines Webinars des Verbands deutscher Pfandbriefbanken, in welchem alle Änderungen erläutert wurden.

Bitte beachten Sie, dass die Änderungen bereits ab dem 8. Oktober 2022 in Kraft traten und die BaFin den Pfandbriefbanken übergangsweise für die Ermittlung des Beleihungswerts nach der „alten“ BelWertV eine Duldung bis längstens zum 31. Dezember 2022 einräumt.


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